Informationen zur Immobilie
großzügiges Grundstück mit 4.730 m² in ruhiger Randlage von Raguhn!
Beschreibung
Sie sind schon seit Längerem auf der Suche nach einem großen Grundstück für Ihr Traumhaus mit Platz für die ganze Familie? Dann haben wir hier genau das Richtige für Sie? Das 4.730 m² große Grundstück liegt im Ortsteil Raguhn der Stadt Raguhn-Jeßnitz. Wer die Natur liebt, kann sich genau hier einen perfektes Zuhause schaffen! Das Grundstück selbst verfügt bereits über ein kleines Gartenhäuschen, welches selbstverständlich weiterhin genutzt werden kann. Des Weiteren befindet sich auch ein eingelassener Pool auf dem Grundstück, welcher ganz einfach wieder für die nächste Badesaison einsatzbereit gemacht werden kann. Um sicher zu gehen, dass Ihr Bauvorhaben auf diesem Grundstück auch realisierbar ist, empfehlen wir vorab eine Bauvoranfrage an das jeweilige Bauamt zu stellen. Machen Sie sich selbst ein Bild und vereinbaren Sie mit uns einen Besichtigungstermin.
Lage
Zu Hause in Raguhn-Jeßnitz. Viele Menschen sehnen sich nach dem idyllischen Leben auf dem Land. In Gemeinden wie Raguhn-Jeßnitz geht es einfach nicht so anonym zu wie in der großen Stadt. Selbst der Gang zum Amt ist in Raguhn-Jeßnitz persönlicher. Und wer träumt nicht davon, bei sonnigem Wetter im eigenen Garten zu entspannen? Raguhn ist ein Ortsteil der Stadt Raguhn-Jeßnitz im Landkreis Anhalt-Bitterfeld in Sachsen-Anhalt. Der Ortsteil Raguhn hat ca. 3.600 Einwohner, die Stadt Raguhn-Jeßnitz mit allen Ortsteilen ca. 10.300 Einwohner. Verkehrsmäßig ist Raguhn durch die Eisenbahnstrecke Dessau-Roßlau-Bitterfeld-Wolfen und die Bundesstraße B184 sowie durch Landes-Kreis- und Kommunalanbindungen erschlossen. Die Anschlussstelle Thurland der Autobahn A9 ermöglich eine schnelle überregionale Anbindung.
Ausstattung
- Grundstücksgröße 4.730 m² - Gartenhäuschen - Pool Das hier angebotene Grundstück ist straßenseitig angeschlossen. Entsprechende Leitungsauskünfte liegen hierzu vor. Die gesicherte Erschließung setzt jedenfalls im Planbereich nach § 30 BauGB und im Innenbereich nach § 34 BauGB einen Anschluss an das öffentliche Straßennetz voraus sowie das Vorhandensein einer ausreichenden Versorgung mit Elektrizität, Wärme und Wasser sowie einer funktionsfähigen Abwasser- und Abfallbeseitigung. Man spricht umgangssprachlich von straßenseitig erschlossen, wenn man ausdrücken möchte, dass es eine verkehrsmäßige Anbindung gibt und alle üblichen Versorgungsstrukturen in der Straße anliegen.
Weitere Informationen
Die Angaben zu dieser Immobilie beruhen auf Aussagen und Unterlagen des Eigentümers. Der Makler übernimmt für die Richtigkeit dieser Angaben keine Haftung. Für angegebene Maße o.a. übernimmt der Makler keine Haftung. Diese sind vom Kaufinteressenten bei Bedarf selbst aufzunehmen. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben.